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Jedes  Unternehmen, das steuerlich relevante Daten ausschließlich in elektronischer  Form archiviert, ist zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation verpflichtet.  Die Pflicht zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation ergibt sich aus den  Verwaltungsvorschriften der Finanzbehörden GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff  und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger  DV-gestützter Buchführungssysteme). Unter anderem wird in der GDPdU die Revisionssicherheit der archivierten Dokumente gefordert. Als Nachweis der  Revisionssicherheit eines Dokumentenmanagementsystems gemäß GDPdU dient die  Verfahrensdokumentation. Bestandteil einer Verfahrensdokumentation ist zum einen  die technische Dokumentation des eingesetzten Verfahrens auf Seiten des  Softwareanbieters und zum anderen die Dokumentation des organisatorischen  Verfahrens im Unternehmen.

Alleine die Frage nach dem Vorhandensein einer Verfahrensdokumentation  im Umgang mit steuerlich relevanten Unterlagen können ca. 95,5 % aller  Unternehmer der KMU bis heute nicht positiv beantworten. 

Wir bieten Ihnen die aktive Unterstützung bei der Erstellung einer  Verfahrensdokumentation an, wobei hier unser Leistungsspektrum sämtliche ToDos  von der Anfertigung einer Ist-Analyse bis hin zur Erstellung der einzelnen  Dokumente, die für eine Verfahrensdokumentation benötigt werden, umfasst. Sie können die Verfahrensdokumentationen, die durch uns oder anhand unserer Anleitung  erstellt wurde, jederzeit als Basis-Dokumentation für die Zertifizierung Ihrer  Dokumentenmanagementlösung verwenden.

 

Aufwand

Wenn es Ihnen an Kapazitäten für die Umstellung auf das papierlose Büro fehlt, übernimmt DocVis sämtliche Leistungen für Sie – vom Transport bis zur Bereitstellung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie sogar beim Verpacken Ihrer Akten.

 

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